Spice ist eine verkaufsfördernde Bezeichnung für eine Droge, die aus künstlichen Cannabinoiden und verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen zusammengesetzt ist. Es wird hauptsächlich als Ersatz für Cannabisprodukte verwendet. Die Londoner Firma Psyche Deli, die als Hersteller auftritt, behauptet, dass die berauschende Wirkung auf einer geschickten Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruht. Allerdings wurden in verschiedenen Analysen mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe wie Cannabicyclohexanol, JWH-018 und ähnliche Substanzen nachgewiesen. Diese Fälle von chemisch erzeugten Cannabinoiden führten in den letzten Jahren zu mehreren Todesfällen, bei denen ein Zusammenhang mit dem Konsum von Spice vermutet wird.
Seit Dezember 2008 wurden in verschiedenen Ländern Verbotsverfahren eingeleitet, wobei der Handel mit Spice seit Januar 2009 in Ländern wie Österreich und Deutschland verboten ist.
Inhaltsstoffe
Der Hersteller von Spice behauptet, dass diese Droge aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise exotischer Kräuter besteht, denen teilweise psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden. Allerdings ergaben Probenahmen, dass es keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gibt.
Der hauptsächlich für den Rausch verantwortliche Wirkstoff, laut Angaben des Bundeskriminalamts, ist das C8-Analog des Cannabinoids CP-47,497, das später als Cannabicyclohexanol bezeichnet wurde . Außerdem enthält Spice den synthetischen cannabinoidmimetischen Wirkstoff JWH-018, der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelt wurde. Diese Substanzen binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und führen zu einem Rauschzustand. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC. Da JWH-018 strukturell anders aufgebaut ist als Tetrahydrocannabinol, liefern herkömmliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis. Die Reinheit der Inhaltsstoffe in Spice ist ungeklärt, ebenso wie die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im menschlichen Stoffwechsel.
Spice wird in verschiedenen Sorten wie Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden sich diese Sorten in ihrer Intensität, wobei Diamond als die stärkste gilt. Analysen zeigen, dass die verschiedenen Sorten sich nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung unterscheiden, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise kombiniert beigemengt sind.
Darüber hinaus enthält Spice noch Aromastoffe, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt ist.
Rechtliche Situation
Deutschland
Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 (und deren Homologe) sowie JWH-018 sind seit dem 22. Januar 2009 illegal und unterliegen einer schärferen Kontrolle aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung. Durch ihre Aufnahme in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) werden sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft. Ebenso wurden die Wirkstoffe JWH-019 und JWH-073 ab dem 22. Januar 2010 in Deutschland durch Aufnahme in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestuft. Somit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar.
Die Strafbarkeit für den Handel mit Kräutermischungsprodukten hängt von den enthaltenen Wirkstoffen ab. Enthält eine Kräutermischung ein synthetisches Cannabinoid, das bereits in den Anlagen des BtMG aufgeführt ist, ergibt sich eine Strafbarkeit. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014 ist der Handel mit Substanzen, die als reine Rauschdrogen nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen und bisher nicht explizit verboten (gelistet) sind, nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht strafbar.
Der Bundesgerichtshof hat am 14. Januar 2015 die nicht geringe Menge verschiedener synthetischer Cannabinoide festgelegt . Bei den Cannabinoiden JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologen wurde der Grenzwert der nicht geringen Menge bei zwei Gramm festgesetzt, während die Wirkstoffe JWH-073 und CP 47,497 den Grenzwert bei sechs Gramm erreichen.
Am 26. November 2016 wurde die Lücke zwischen Arzneimittelgesetz (AMG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG) durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) geschlossen. Dieses Gesetz umfasst nicht wie das BtMG einzelne Stoffe, sondern Stoffgruppen. Seit 2016 sind alle synthetischen Cannabimimetika und 2-Phenethylamin-Derivate in Deutschland verboten. Handel, Einfuhr, Durchfuhr, Verabreichung und Herstellung zum Handel stehen unter Strafe.
Österreich:
In Österreich unterliegt Spice aufgrund des Wirkstoffs JWH-018 dem § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe verboten sind. Das österreichische Gesundheitsministerium teilte dies am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit. Vor dieser Regelung war der Handel nicht verboten. Das Verbot wurde zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Januar 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, und die Händler wurden angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.
Schweiz:
In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung und ist verboten.
Luxemburg:
In Luxemburg sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 auf nationaler Ebene reguliert. Der unerlaubte Besitz zum Eigenkonsum kann mit einer Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder einer Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR geahndet werden. Die unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und der Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb können mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren und/oder einer Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR bestraft werden.
Verwendung
Spice wird als Räucherwerk verkauft, doch es findet hauptsächlich Verwendung in gerauchter Form. Die Verpackung warnt ausdrücklich davor, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu konsumieren.
Legale Alternative
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